|
|
 |
Lebenszeit-Zeitkonten |
 |
 |
 |
 |
| |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
Das
Lebensarbeits-Zeitkonto ist kein Durchführungsweg der betrieblichen
Altersversorgung. Vielmehr wurde es im Rahmen des Gesetzes zur sozialrechtlichen
Absicherung flexibler Arbeitszeiten (Flexi-Gesetz) zum 01.01.1998 beschlossen
und wurde in das SGB IV (3) implementiert.
|
|
|
|
Funktionsweise:
Jede
Branche muss Rahmenbedingungen beachten um
Mitarbeitern individuelle und (fast) beliebige Umwandlungen
von
Gehaltsbestandteilen zu Gunsten eines Lebensarbeits-Zeitkontos
zu ermöglichen. |
|
|
|
Die
investierten Gehaltsbestandteile werden auf Firmen- konten
geführt, welche an die jeweiligen Mitarbeiter verpfändet sind.
Der Betrag wird ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben
angelegt. Die Anlage kann beispiels- weise in
Investmentfonds
oder Versicherungsprodukten erfolgen.
|
|
|
|
Je nach
individueller Vereinbarung haben Mitarbeiter
die
Möglichkeit diese Gelder |
 |
für eine
Freistellung im Alter |
 |
für eine
betriebliche Altersvorsorge |
 |
für die
Altersteilzeit, oder |
 |
für eine
Reduzierung der Arbeitszeit |
|
zu verwenden. |
|
|
|
Folgende
Entgeltbestandteile können in ein Lebensarbeitszeitkonto
investiert werden: |
 |
Überstunden /
Mehrarbeit |
 |
Weihnachts-
und Urlaubsgeld |
 |
Nicht
genommene Urlaubstage |
 |
Tantiemen,
Boni, Sonderzahlungen, Gratifikationen |
 |
Freiwillige Arbeitgeberleistungen |
|
|
|
Vorteile für alle Beteiligten: |
 |
Keine
zusätzliche und aufwendige Verwaltung im Unternehmen |
 |
Verlagerung
der Beratung Ihrer Mitarbeiter und der Verwaltung |
 |
Keine
Störungen im Produktions- und Tagesablauf |
 |
Vermögensaufbau über unabhängige und
professionelle
Vermögensverwalter
(keine Produkt-Quersubventionierung) |
|
|
|
|
|
|
HwV VorsorgeConcepte >> |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|